Primecare | Kosten für eine polnische Pflegekraft

Kosten für eine

24 Stunden Betreuung durch polnische Pflegekräfte

Eine 24h Betreuung und Pflege zu Hause bietet viele Vorteile gegenüber der Unterbringung in einem Senioren- oder Pflegeheim. Ein wichtiger Entscheidungsfaktor ist natürlich die Frage nach den zu erwartenden Kosten. Diese sind bei Primcare seit jeher fair und transparent. Den individuellen Kostenplan erhalten Sie von uns stets als Komplettangebot ohne versteckte Gebühren.

Primecare ermöglicht Ihnen eine 24h Betreuung bereits ab 75 EUR pro Tag / 2.300 EUR Gesamtkosten pro Monat. Die genannten Preise sind brutto, inklusiv aller Gebühren, Reisekosten, Sozialabgaben, Versicherungen und Steuern. Der effektive Preis hängt von den gewünschten Sprachkenntnissen der Pflegekraft, der Anzahl der Pflegeempfänger, der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen sowie von erschwerten Bedingungen ab.

Unser Jahreshonorar beträgt pauschal 600 EUR inkl. MwSt. Dieser Betrag ist bei der monatlichen Kostenübersicht mit 50 EUR enthalten, um die Gesamtkosten offen darzulegen. Die Rechnung unserer Pauschale geht Ihnen nach der Vertragsunterzeichnung zu. Sie gilt als Pauschale, egal wie lange Sie uns benötigen. Die Reisekosten sind ebenfalls inklusive. Kost, Logis und WLAN sind  unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Tarife können nach sozioökonomischen Bestimmungen variieren. Hier die All-Inklusive-Kostenübersicht:

  • Pflegegrad 1 
  • ab 2.300  €
  • - 333 €
1.967 €  |  Monat

  • Pflegegrad 2
  • ab 2.300  €
  •         - 316 €
  •         - 201 €
  •            - 83 €
  •         - 333 €
1.367 €  |  Monat

  • Pflegegrad 3
  • ab 2.300  €
  •         - 545 €
  •         - 201 €
  •            - 83 €
  •         - 333 €
1.138 €  |  Monat

  • Pflegegrad 4
  • ab 2.300  €
  •         - 728 €
  •         - 201 €
  •            - 83 €
  •         - 333 €
955 €  |  Monat

  • Pflegegrad 5
  • ab 2.300  €
  •         - 901 €
  •         - 201 €
  •            - 83 €
  •         - 333 €
782 €  |  Monat


Vergleich zum Pflegeheim – Der Eigenanteil, den Bewohner im Pflegeheim selbst tragen müssen, betrug 2022 durchschnittlich 2.248 EUR, liegt seit 01/2023 bei 2.411 EUR und steigt mit dem Mindestlohn ab 05/2023  bis 3.000 im Monat.

Verhinderungspflege – ist eine Leistung der Pflegekasse und ­entspricht einer Auszahlung von 1.612 EUR jährlich/134 EUR pro Monat. Werden die Mittel für die Kurzzeitpflege nicht genutzt, können diese ebenso in die Verhinderungspflege einfließen. Dies ist eine Entlastung von 2.418 EUR/Jahr bzw. 201 EUR/Monat.

Steuervorteil – sofern der Pflegeempfänger steuerpflichtig ist, kann dieser bis zu 20.000 EUR jährlich steuerlich geltend machen. Dies entspricht einer Erstattung von 4.000 EUR pro Jahr/333 EUR pro Monat nach § 35a EStG »haushaltsnahe Dienstleistung«. Alternativ können Angehörige diese als »außergewöhnliche Belastung« § 33 EStG absetzen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater.

Landespflegegeld – von 1.000 EUR jährlich ist eine Leistung des Freistaats Bayern an pflegebedüftige Menschen ab PG  2, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Den Antrag finden Sie unter https://www.lfp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/08/landespflegegeld-antrag.pdf



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