Primecare | Legale 24h Betreuung

LEGALE 24H BETREUUNG

AKTUELLE INFORMATIONEN – FRAGEN & ANTWORTEN


 

   Ist die 24 Stunden Betreuung aus Polen legal  ?

   Wer ist mein Vertragspartner bei der 24h Pflege aus Polen ?

    Wie ist die Vertragslaufzeit und das Kündigungsrecht des Pflegevertrages ?

    Warum benötigt die polnische Pflegekraft eine A1 Bescheinigung  ?



 

IST DIE

24 STUNDEN BETREUUNG AUS POLEN LEGAL ?

 

Im Bereich der häuslichen 24 Stunden Pflege gibt es leider eine Menge schwarzer Schafe. Primecare ist spezialisierter Anbieter für die Entsendung von Betreuungspersonal und Haushaltshilfen aus Polen sowie weiteren EU-Staaten. Die von uns vermittelten Betreuungs- und Pflegedienstleistungen sind hundert Prozent gesetzeskonform.

Alle Betreuer sind bei unseren polnischen Kooperationspartner fest angestellt, renten- und sozialversichert, um sie nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz AEntG in den deutschen Privathaushalt entsenden zu können. Unsere Betreuungskräfte erhalten eine angemessene Entlohnung, Ruhezeiten, Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall. Wir übernehmen die Abwicklung aller Vertragsunterlagen um ein legales Beschäftigungsverhältnis zu schaffen. Auch überprüfen wir sämtliche behördlichen Notwendigkeiten.

Wir sorgen dafür, dass Ihre Pflegekraft über alle erforderlichen Papiere, eine gültige EU-Krankenversicherung und das A1-Formular verfügt. Mit diesem wird bescheinigt, dass die Betreuungskraft europaweit Versicherungsschutz erhält. Sie treten lediglich als Auftraggeber einer Dienstleistung in Erscheinung und sind daher von jeglichen arbeitsrechtlichen Pflichten entbunden.

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WER IST MEIN

VERTRAGSPARTNER BEI DER 24H PFLEGE AUS POLEN ?

 

Vertragspartner für den Dienstleistungsvertrag der 24 Stunden Betreuung ist das polnische Entsendeunternehmen. Wir von Primecare stehen Ihnen als Pflegevermittlung und Berater vor Ort zur Seite. Wir beschäftigen selbst kein Betreuungs- und Dienstleistungspersonal. Den Pflegevertrag über die Pflegeleistung schießen Sie mit Ihnen unserem Partnerunternehmen aus Polen ab.

Für unsere Beratungstätigkeit erhalten Sie von uns einen separaten Vermittlungsvertrag. Beide Verträge werden zu Ihrer Sicherheit erst mit dem Eintreffen der Pflegekraft in Deutschland wirksam. 

Die Verträge werden vom Pflegeempfänger oder dessen gesetzlichem Vertreter abgeschlossen. Alternativ kann die Pflege auch von einem Familienmitglied beauftragt werden. Alle Verträge werden vorab von uns geprüft und gehen Ihnen seitens Primecare zu. So haben Sie nicht nur in Pflegefragen, sondern auch bei den Formalitäten, stets einen deutschen Anprechpartner.

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WIE IST DIE

VERTRAGSLAUFZEIT UND DAS KÜNDIGUNGSRECHT DES PFLEGEVERTRAGES ?

 

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Entsendeunternehmen aus Polen hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Der Auftraggeber kann der Pflegeempfänger selbst, sein rechtlicher Vertreter oder ein Familienmitglied sein. Der Dienstleistungsvertrag ist mit einer Frist von zwei Wochen jederzeit kündbar.

Die Kündigungsfrist verkürzt sich auf eine Woche, wenn der Betreuungsempfänger in ein Pflegeheim wechselt oder verstirbt.

Die Kündigung ist schriftlich per E-Mail oder Post an Primecare zu richten. Bei einem vorübergehenden, stationären Aufenthalt des Pflegeempfängers in einem Krankenhaus, einer Rehabilitationseinrichtung oder einer Kurzzeitpflegeeinrichtung, ruht der Dienstleistungsvertrag ab dem 15. Tag. Der Vermittlungsvertrag mit uns endet bei der Kündigung der Dienstleistung automatisch.

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WARUM BENÖTIGT DIE

POLNISCHE PFLEGEKRAFT EINE A1 BESCHEINIGUNG  ?

 

Die Bundesregierung hat klare Gesetze zur Entsendung von Betreuungspersonal vorgegeben. Doch werden leider noch immer Pflegekräfte aus Polen und anderen Ländern ohne die notwendige A1 Bescheinigung beschäftigt. Verfügt die Pflegekraft nicht über die A1 Bescheinigung, die früher E 101 hieß, arbeitet die Pflegekraft schwarz, sofern diese nicht bei den deutschen Kassen gemeldet ist.

Auf Antrag unseres polnischen Entsendeunternehmens wird Ihrer Pflegekraft eine A1 Entsendebescheinigung ausgestellt. Bei der Genehmigung des A1 Formulars wird auch die Berufsqualifikation Ihrer Pflegekraft überprüft. Das genehmigte A1 Formular wird Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer vor der Abfahrt zu Ihnen ausgehändigt. Somit ist Ihre Pflegekraft in Deutschland von der Sozialversicherungspflicht befreit. Das bedeutet für Sie, dass Sie keine Meldungen zur Sozialversicherung tätigen müssen, da die Rechtsvorschriften zur sozialen Absicherung der Pflegekraft im Heimatland gelten.

Führt die Pflegekraft keine A1 Entsendebescheinigung mit sich, so können Sie im Fall einer Kontrolle zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgefordert werden. Würden Sie selbst mit der Pflegekraft aus Polen einen Arbeitsvertrag schließen, treten Sie als Arbeitgeber in Kraft und müssten deutsche Versicherungsbeiträge bezahlen. Dadurch würden sich Ihre Kosten deutlich erhöhen. Bei uns haben Sie keine derartigen Verpflichtungen, da alle Pflegekräfte über die gesetzlich erforderliche A1 Bescheinigung verfügen.

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Haben Sie weitere Fragen zur legalen Betreuung? Wir sind persönlich unter 08331 - 994930 oder über das Kontaktformular erreichbar. Für ein unverbindliches Angebot mit passenden Personalprofilen, senden Sie uns einfach über unseren Fragebogen eine Pflegeanfrage.




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