Primecare | Pflegestufen & Pflegegeld

PFLEGEGRADE & PFLEGEGELD

AKTUELLE INFORMATIONEN – FRAGEN & ANTWORTEN


 

   Was sind Pflegegrade und welche  gibt es  ?

   Was bedeutet und wie erhält man Pflegegrad 1 ?

    Was bedeutet und wie erhält man Pflegegrad 2 ?

    Was bedeutet und wie erhält man Pflegegrad 3 ?

    Was bedeutet und wie erhält man Pflegegrad 4 ?

    Was bedeutet und wie erhält man Pflegegrad 5  ?



 

WAS SIND

PFLEGEGRADE UND WELCHE GIBT ES ?

 

Es gibt 5 Pflegegrade für pflegebedürftige Menschen, anhand derer die Pflegekassen entsprechende Pflegegelder bezahlen. Vor 2017 gab es für diese Einstufung die Pflegestufen. Diese wurden im Zuge der Pflegestufen-Reform auf Pflegegrade umgestellt. Die Abstufungen der Pflegebedürftigkeit wurden im Pflegestärkungsgesetz 2 neu vorgenommen, um Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gerecht zu werden. Hier finden Sie einen Überblick über die Pflegegrade, Pflegegeld und sonstigen Leistungen der Pflegekasse.


  • PFLEGEgrade
  •           Pflegegeld
  •            Verhinderung
  •           Kurzzeitpflege
  •           Pflegehilfsmittel
  •           Einstufung
  • PFLEGEgrad 2
  •  316 €
  •  134 €
  •     67 €
  •     –
  • 27 – 47,5 Punkte
  • PFLEGEgrad 3
  •  545 €
  •  134 €
  •    67 €
  •    40 €
  •    47,5 – 70 Punkte
  • PFLEGEgrad 4
  •  728 €
  •  134 €
  •    67 €
  •    40 €
  • 70 – 90 Punkte
  • Pflegegrad 5
  •  901 €
  •  134 €
  •    67 €
  •    40 €
  • 90 – 100 Punkte

Nach einem Neuantrag auf Pflegegeld oder Höherstufung des Pflegegrades werden Sie über eine bevorstehende Begutachtung informiert. Die Begutachtung und Einteilung in Pflegegrade wird von einem unabhängigen Prüfer seitens der Krankenkassen durchgeführt. Mit dieser Aufgabe ist der MDK – Medizinische Dienst der Krankenversicherung vertraut. Die Pflegebedürftigen werden ganzheitlich in Bezug auf ihre Selbstständigkeit bewertet. Dies geschieht mit Hilfe einer Punktevergabe. Auf einer Skala von 0 bis 100 wird dann eine Einteilung in eine der fünf Pflegegrade vorgenommen. Für jeden Pflegegrad gibt es in sechs Bereichen Richtwerte, an denen sich der MDK richten kann:

1. Mobilität
Inwiefern ist freie Bewegung aufrechtes Sitzen, Gehen, Positionsveränderungen im Bett möglich?

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Können noch Entscheidungen gefällt, Orte und Personen erkannt, komplexere Handlungen durchgeführt werden? 

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Gibt es motorische, aggressive Auffälligkeiten im Verhalten? Bestehen irrationale Ängste, Wahnvorstellungen, Depressionen?

4. Selbstversorgung
Inwiefern liegt die Fähigkeit vor, die Körperpflege, das An- und Auskleiden, die Ernährung etc. noch selbstständig zu vollziehen? 

5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen
Wie viel Unterstützung ist im Bereich der krankheitsbedingten Anforderungen wie z.B. Medikamentengabe notwendig? 

6.  Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Kann der Tagesablauf selbstständig gestaltet und an Veränderungen angepasst werden? Wird mit anderen Menschen normal interagiert?

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PFLEGEGRAD 1

geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

 

Der Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit und kommt für Menschen in Frage, die die Grundbedingungen für die Pflegestufe 0 bislang nicht erfüllt hatten. Das heißt, dass mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz prinzipiell mehr Menschen als Pflegebedürftige gelten und somit die Chance auf eine Unterstützung seitens der Pflegeversicherung haben.

Im Pflegegrad 1 wird Ihnen ein zweckgebundener oder stationärer Entlastungsbetrag von 125 € zuteil.

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PFLEGEGRAD 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

 

Der Pflegegrad 2 entspricht der Pflegestufe 0 und der Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz. Im Unterschied zu den Pflegestufen wird man dem Pflegegrad 2 bereits mit einem geringeren Zeitaufwand an Pflege zugeordnet, was ein Entgegenkommen gegenüber den Pflegebedürftigen ist. Es wird, genau wie bei der Überleitung in alle folgenden Pflegegraden, jedoch noch einmal zwischen Pflegebedürftigkeit mit und ohne eingeschränkter Alltagskompetenz unterschieden. Dies wirkt sich auch auf die Geldleistungen aus.

Mit Pflegegrad 2 wird Ihnen ein monatliches Pflegegeld von 316 € zuteil. Zusätzlich stehen Ihnen die Leistungen der Verhinderungspflege zu. Diese kommt bei einer Verhinderung der Pflegekraft zu tragen und entspricht einer Kostenübernahme von bis zu 1.612 € jährlich. Sie haben außerdem einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Dies ist eine monatliche Pauschale in Höhe von 40 €. Überdies kann ein Anspruchberechtigter bei der Pflegekasse einen Zuschuss bis zu 4.000 € für die Optimierung des individuellen Wohnumfeldes beantragen.

 

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PFLEGESGRAD 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

 

Dem Pflegegrad 3 entsprechen die Pflegestufen 1 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also meistens Demenz) und 2 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz). Die Konsequenz ist, dass Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die bislang unter die erste Pflegestufe gezählt wurden, nun höhere Leistungen beziehen. Bei einer anhaltenden Vergesslichkeit oder Verwirrtheit des Pflegebedürftigen sollte vorab einen Gerontonpsychiater bzw. Neurologe konsultiert werden. So können Sie die Diagnose Demenz für eine Demenzeinstufung ausschliessen oder schriftlich bestätigen lassen.

Mit Pflegegrad 3 wird Ihnen ein monatliches Pflegegeld von 545 € zuteil. Zusätzlich stehen Ihnen die Leistungen der Verhinderungspflege zu. Diese kommt bei einer Verhinderung der Pflegekraft zu tragen und entspricht einer Kostenübernahme von bis zu 1.612 € jährlich. Sie haben außerdem einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Dies ist eine monatliche Pauschale in Höhe von 40 €. Überdies kann ein Anspruchberechtigter bei der Pflegekasse einen Zuschuss bis zu 4.000 € für die Optimierung des individuellen Wohnumfeldes beantragen.

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PFLEGEGRAD 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

 

Menschen, die Leistungen der Pflegestufe 2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) und 3 in Anspruch genommen hatten, werden nun dem Pflegegrad 4 zugeteilt. Wiederum bedeutet dies eine höhere Einstufung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.

Mit Pflegegrad 4 wird Ihnen ein monatliches Pflegegeld von 728 € zuteil. Zusätzlich stehen Ihnen die Leistungen der Verhinderungspflege zu. Diese kommt bei einer Verhinderung der Pflegekraft zu tragen und entspricht einer Kostenübernahme von bis zu 1.612 € jährlich. Sie haben außerdem einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Dies ist eine monatliche Pauschale in Höhe von 40 €. Überdies kann ein Anspruchberechtigter bei der Pflegekasse einen Zuschuss bis zu 4.000 € für die Optimierung des individuellen Wohnumfeldes beantragen.

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PFLEGEGRAD 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen

 

Der Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Diesen Grad erhalten Menschen, die zuvor der Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz entsprachen beziehungsweise unter die Definition »Härtefall« fielen. Mit diesem Begriff werden Menschen bezeichnet, die einen außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand erfordern. In diesem Grad wird ab 2017 hinsichtlich der Pflegeleistungen kein Unterschied zwischen Menschen mit und ohne eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten gemacht.

Mit Pflegegrad 5 wird Ihnen ein monatliches Pflegegeld von 901 € zuteil. Zusätzlich stehen Ihnen die Leistungen der Verhinderungspflege zu. Diese kommt bei einer Verhinderung der Pflegekraft zu tragen und entspricht einer Kostenübernahme von bis zu 1.612 € jährlich. Sie haben außerdem einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Dies ist eine monatliche Pauschale in Höhe von 40 €. Überdies kann ein Anspruchberechtigter bei der Pflegekasse einen Zuschuss bis zu 4.000 € für die Optimierung des individuellen Wohnumfeldes beantragen.

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Haben Sie weitere Fragen zu den Pflegegraden? Wir sind persönlich unter 08331 - 994930 oder über das Kontaktformular erreichbar. Für ein unverbindliches Angebot mit passenden Personalprofilen, senden Sie uns einfach über unseren Fragebogen eine Pflegeanfrage.




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