Primecare | Pflegeagentur Memmingen

 

Impressum

Primecare | Die Pflegeagentur

Donaustraße 38
Hüetlin & Roeck Mühle
87700 Memmingen
Deutschland

Telefon  08331 - 99493 - 0 
Telefax  08331 - 99493 99

www.primecare.de


Inhaberin

Nicole Stehr


Urheber- und Kennzeichnungsrecht

Copyright © 2022 Primecare . Alle Rechte vorbehalten
Die Urheberrechte der verwendeten Bilder liegen bei Primecare

Firmeninhalt

Vermittlung von polnischen Pflegekräften
für die 24 Stunden Pflege und Betreuung zu Hause

WEBSITE

www.vonderalm.de


Register und Umsatzsteuer-ID-Nummer

Amtsgericht Memmingen . DE224664034

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN | AGB

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen – kurz AGB – sind Bestandteil aller Verträge und Vereinbarungen, die zwischen der Pflegevermittlung Primecare nachfolgend: Primecare und den Nutzern ihrer Services zustande kommen. Sofern zwischen dem Nutzer und Primecare eine laufende Geschäftsbeziehung besteht, haben diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits dann Gültigkeit, wenn auf ihre Einbeziehung bei Abschluss von zukünftigen Einzelverträgen lediglich gesondert verwiesen wird. Der Nutzer akzeptiert die AGB, wenn er mit Primecare einen Vermittlungsvertrag abschließt oder die Leistung sowie Beratungsleistung von Primecare in telefonischer oder schriftlicher Form anfordert. Bei telefonischen Service- und Beratungsleistungen verweist Primecare gesondert auf die AGB und auf mögliche Kosten. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen der Sicherheit der interaktiven Kommunikation der Nutzer des Services. Sie definieren die Bedingungen, unter denen die Benutzung der Primecare und deren Angebote und Services erfolgt. Für alle Nutzer der Primecare und deren Services gelten ausschließlich diese AGB, auch wenn die Nutzung oder der Zugriff außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Wenn Sie mit der Geltung unserer AGB nicht einverstanden sind, kann eine Registrierung als Mitglied und eine Nutzung der Services inklusive der Vermittlung von Pflege- und Betreuungskräften nicht erfolgen. Der Nutzer akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen indem er beim Online-Service die Erklärung wörtlich oder sinngemäß indem sie den Vermittlungsvertrag mit den dort erwähnten AGB unterzeichnen. Damit werden diese AGB Vertragsbestandteil.

1. Begriffserklärung

Rund-um-die-Uhr-Betreuung und 24h Pflege sind Begriffe die oftmals fehlinterpretiert werden. Wir möchten aufklären, dass die eingesetzten Kräfte zwar 24 Stunden anwesend sein, jedoch nicht 24 Stunden arbeiten oder im Einsatz sein können. Die übliche Tätigkeitszeit überschreitet die allgemeine 8 Stunden-Regelung nicht.

2. Vermittlungsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Vermittlung eines Dienstleistungsvertrages eines im Ausland ansässigen Unternehmens zum Einsatz einer Betreuungsperson in einem Familien- oder Seniorenhaushalt. 

Primecare vermittelt keine Verträge, die Pflegedienstleistungen im Sinne einer medizinischen Versorgung zum Gegenstand haben. Die Leistungserbringung, die Entsendung, sowie Abrechnung erfolgt direkt über das im Ausland ansässige Unternehmen.

Primecare vermittelt einen Dienstleisungsvertrag mit einem Parter in Osteuropa. Die Verträge werden auf ein Jahr geschlossen, mit der Möglichkeit diese mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. Der Vertrag verlängert sich ohne Kündigungswunsch automatisch. Im Sterbefall wird die Frist kulanzhalber auf 7 Tage reduziert.

3. Schriftform

Änderungen der Primecare und damit im Zusammenhang stehende Vereinbarungen und Änderungen sind nur in Schriftform verbindlich. Die Schriftform per E-Mail hat Gültigkeit, sofern Primecare die Notwendigkeit der Schriftform per Post gesondert kommuniziert.

4. Vermittlungshonorar

Das vereinbarte Vermittlungshonorar wird nach Abschluss des Dienstleistungsvertrages in Form einer Jahrespauschale in Rechnung gestellt.

5. Kosten

Allgemeine Beratungen vor Vertragsabschluss sind für angehende Vertragspartner und Interessenten kostenfrei. Der grobe Missbrauch der frei zu haltenden Notfallnummer ist für Vertragspartner und Interessenten kostenpflichtig. 

6. Ansprechpartner

Primecare ist alleiniger Ansprechpartner für ausschließlich eine Kontaktperson die vom Vertragspartner festzulegen ist.  

7. Kontaktzeiten

Primecare ist von Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr telefonisch, per E-Mail oder Fax erreichbar. 

8. Notfälle

In absoluten Notfällen, können Vertragspartner Primecare unter der allgemein gültigen Telefonnummer 08331-994930 auch nach den Geschäftszeiten anrufen. Hier werden Vertragspartner aufgefordert die 1 zu wählen, um auf das Notfalltelefon zu gelangen, damit dieser eine Sprachnachricht hinterlassen kann. Primecare kümmert sich sofort um das Anliegen und meldet sich beim Vertragspartner mit einer Lösung. 

NOTFÄLLE SIND:

A) Der sofortige Ausfall der Pflegekraft aus krankheits- oder sonstigen Gründen. Hier wird Primecare auch am Wochenende bereits nach einer Ersatzkraft suchen.

B) Eine Reiseverspätung von über 6 Stunden eines Minibusses ins eigene Zuhause oder 

C)  Eine Reiseverspätung vom Reisebus Sindbad von über 1,5 Stunden. Direktanreisen mit dem Minibus sind aufgrund der langen Anreisezeit von 6-48 Stunden schwer planbar und unterliegen starken Reiseschwankungen (Stau, Grenzkontrollen etc).

KEINE NOTFÄLLE SIND:

A) Vorrübergehende Krankheit mit der Möglichkeit die Beschäftigung am Folgetag weiterzuführen. 

B) Verdacht des Alkohol- oder Medikamentenmissbrauchs oder ein vorliegender Missbrauch ist kein Notfall. Bei einem möglichen Verdacht oder dem vorliegenden Missbrauch, wird von Primecare empfohlen, dass der Hausbewohner – als einzig Berechtigter – den Rettungsdienst unter 112 verständigt, damit der Pflegekraft sofort geholfen wird. Primecare kann/darf aus juristisch Gründen keinen Fremdeinfluss im häuslichen Einflussbereich ausüben. Auf Wunsch des Kunden hin wird in diesem Fall zu Geschäftszeiten sofort kostenlos eine Ersatzkraft gesucht und entsandt.

C) Verdacht des Diebstahls ist kein Notfall. Bei einem möglichen Verdacht wird empfohlen, dass der Hausbewohner – als einzig Berechtigter – die Polizei unter 110 verständigt, um das Gepäck der Pflegekraft in Augenschein nehmen zu können. Primecare kann/darf aus juristisch Gründen keinen Fremdeinfluss im häuslichen Bereich ausüben.

9. Einsatztermine

Die im Vertrag angegebenen Einsatztermine sind bindend. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Primecare unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass der vereinbarte Einsatztermin nicht eingehalten werden kann. Auch Primecare hat den Kunden unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn es eine Einsatztermin- oder Pflegeplanänderung gibt.

10. Preise

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt wurde, gelten die genannten und kommunizierten Preise in allen Medien wie z.B. Infomappe, Fragebogen und den Angeboten. Eine eigenmächtige Kürzung ist nicht möglich. Die genannten Preise können nach sozialökonomischen Aspekten variieren.

Sie erhalten nach Zusendung des ausgefüllten Fragebogens ein Personalprofil inkl. Angebot in Schriftform. Der Preis im Dienstleistungsvertrag bezieht sich auf die zuerst offerierte Pflegekraft. Die Wechselkraft wird separat in Schriftform angeboten, da diese in der Sprache auf entsprechenden Wunsch hin preislich nach oben oder unten variieren kann. Hierzu bedarf es keiner Vertragsanpassung. Der Preis richtet sich stets nach dem schriftlichen Angebot mit schriftlicher Zustimmung.

Bitte beachten Sie beim Fragebogen die korrekte Angabe über die Anzahl der Pflegeempfänger, Anzahl der Mitbewohner, Wunsch des Führerscheins, erschwerte Bedingungen wie nächtliche Einsätze, fortgeschrittene Demenz, vollständiger Transfer zum Rollstuhl oder erschwerte Wohnbedingungen. 

Diese Positionen sind mit mehr Aufwand verbunden und daher aufpreispflichtig. Preisübersicht siehe Infomappe, welche wir Ihnen gerne per Post und/oder E-Mail zukommen lassen.

Sollte sich der Aufwand im Laufe der Vertragszeit ändern, bitten wir Sie uns hierüber zu informieren und den Fragebogen anzupassen. Dies ist wichtig um im Wechsel eine Pflegekraft zu finden die den neuen Anforderungen entsprechen kann und um dem Mindestlohn Rechnung tragen zu können. Bei weniger Aufwand im Laufe der Vertragslaufzeit wird der Preis entsprechen nach unten angepasst. 

11. Vermittlungspauschale

Die vereinbarte Vermittlung eines Dienstleistungsvertrages mit einem im Ausland ansässigen Dienstleister versteht sich brutto, inklusive MwSt. Die Pauschale ist bei Vertragsweiterführung über 12 Monate hinaus jährlich erneut im Voraus fällig und ist bei einer vorzeitigen Kündigung, aufgrund des hohen Arbeitsvolumens vor Beginn der Dienstleistung, nicht reduzierbar. 

12. Zusatzleistungen

Arbeitsaufwändige Fragen nach der Vertragsunterzeichnung wie Übersetzungen, Fragen zum Pflegealltag die dem Kunden selbst zur Regelung obliegen, Missbrauch der Notfallnummer und Kommunikation über: Sprachprüfungen, Preisminderungen, Reiseabweichungen und Mängelanzeigen werden auf Stundenbasis zusätzlich in Rechnung gestellt.

13. Stundensatz

Der Stundensatz für Zusatzleistungen liegt bei 180 EUR netto und wird viertelstündlich in Rechnung gestellt. Anfragen außerhalb der Geschäftszeiten mit Missbrauch der Notfallnummer werden mit 100% Zuschlag berechnet. 

14. Vertraulichkeit

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Adressen, die er von der Primecare zur Kontaktaufnahme erhalten hat, nicht weiterzugeben und oder in der Folge für weitere eigene Zwecke zu verwenden. Kommt ­infolge unbefugter Weitergabe der Angebote ein Arbeitsvertrag mit dem offerierten Pflegepersonal oder Schwarzarbeit zustande, so ist der Auftraggeber bereits vor Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages zu Schadenersatz verpflichtet. Bei derartigem Abwerben, Selbst- oder Fremdbeschäftigung einer vor­gestellten Betreuungskraft wird von Primecare eine zzgl. Strafe in Höhe von 6.000 EUR ­netto erhoben. Der Ausgangspunkt des pauschalen Schadensersatzes  ist a) die Entschädigung des angefallenen ­Marketing-, Recruiting- und Vermittlungaufwandes und b) die entfallene Organisationsprovision von 2 Einsatzjahren. Wobei der durchschnittliche Einsatz einer Pflegekraft sogar  bei 8 Jahren liegt. Überdies sind die Jahresprovisionen der Einsatzjahre wie bei einer ordentlichen ­Vertragsvermittlung an Primecare zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

15. Datenschutz 

Primecare ist berechtigt, kundenspezifisch erhobene Daten schriftlich und im Rahmen der zur  ­Vermittlung notwendigen Tätigkeiten zu verwenden. Weitere Verwendungs­arten oder gar Weitergabe an Dritte außerhalb der eigentlichen Tätigkeit sind ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung des Primecare ist berechtigt, kundenspezifisch erhobene Daten schriftlich und im Rahmen der zur  ­Vermittlung notwendigen Tätigkeiten zu verwenden. Weitere Verwendungs­arten oder gar Weitergabe an Dritte außerhalb der eigentlichen Tätigkeit sind ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung des Kunden nicht gestattet. Die gesamte Datenschutzerklärung liegt Ihnen unter primecare.de/pflegeagentur-datenschutz und auf Wunsch in Printform vor.

16. DATENspeicherung

Ihre Daten werden im Rahmen des Serviceprozesses bis zu Ihrem Widerruf von Primecare gespeichert. Nach Ablauf von drei Jahren ab Stilllegung der Serviceleistung erfolgt spätestens die Löschung Ihrer Ihre Daten werden im Rahmen des Serviceprozesses bis zu Ihrem Widerruf von Primecare gespeichert. Nach Ablauf von drei Jahren ab Stilllegung der Serviceleistung erfolgt spätestens die Löschung Ihrer Korrespondenzdaten. Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung weiterer Daten für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen wie Rechnungen, Vermittlungsverträge mit Bedarfsragebogen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB Handelsbriefe). Sollten Sie die Einwilligung zur Datenvereinbarung widerrufen oder der Datenverarbeitung widersprechen, ist es durchaus möglich, dass wir den geschlossenen Vertrag nicht wie besprochen ­erfüllen können. Der Widerruf der Einwilligung hat keinerlei Auswirkung auf die bis zu diesem ­Zeitpunkt erfolgte Datenverarbeitung.

17. Haftung

Der Dienstleistungsvertrag der im Ausland ansässigen Firma ist im Falle eines Abschlusses ein komplett eigenständiger Vertrag. Aufgrund dessen ist die gesamte Haftung der Vermittlung, insbesondere verursachte Schäden der Betreuungs- oder Pflegekraft während der Vertragsausübung, zeitliche Verzögerungen oder Ausfall­zahlungen durch die im Ausland ansässige Firma seitens Primecare ausgeschlossen. Die Haftung hierzu erfolgt ausschließlich per gesondert vereinbartem Dienstleistungsvertrag mit der im Ausland ansässigen Firma. Eine Haftung aufgrund zeitlicher Zusagen der Vermittlung ist lediglich im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Nichterfüllung durch Primecare gegeben. 

18. Kündigung

Der Vertrag hat eine unbestimmte Laufzeit und endet mit Beendigung des Betreuungsvertrages, ohne dass es einer Kündigung bedürfte. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rahmenbedingungen der Dienstleistungsfreiheit einzuhalten und versichert die Angaben des Primecare­Fragebogens, zur Ermittlung des Betreuungsrahmens, wahrheitsgemäß auszufüllen. Unwahrheitsgemäße Angaben im Primecare Fragebogen können ggf. zur Kündigung mit Übernahme der Reisekosten, Preis- oder Arbeitsanpassung führen.

19. Widerruf

Sollte der Vermittlungsvertrag  fernmündlich abgeschlossen werden, so hat der Auftraggeber das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung den Vertrag per E-Mail oder Post zu widerrufen. Sofern der Auftraggeber ausdrücklich verlangt hat, dass die Sollte der Vermittlungsvertrag  fernmündlich abgeschlossen werden, so hat der Auftraggeber das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung den Vertrag per E-Mail oder Post zu widerrufen. Sofern der Auftraggeber ausdrücklich verlangt hat, dass die Vermittlung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Vermittler den tatsächlichen Zeitaufwand und entstandende Kosten gänzlich zu erstatten. Ein ausdrückliches Verlangen liegt vor, wenn der Leistungsbeginn innerhalb des Datums des Vertragsabschlusses und der Widerrufsfrist liegt und durch die Vertragsunterschrift durch den Auftraggeber bestätigt wird. Der Widerruf ist zu richten an:

Primecare
Nicole Stehr
Donaustr. 38
87700 Memmingen
Deutschland

Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben oder zu erstatten. Können Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben oder zu erstatten. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen nicht zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur ­Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.  

Widerruf bei vorzeitigem Einsatzwunsch: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung.

20. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist der Sitz des Vermittlers. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein sollten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen sind durch Ersatzbestimmungen, die dem urprünglichen Zweck entsprechen, zu ersetzen. Bei schriftlichen Verträgen gelten die Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrages. Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.