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AGB

PRIMECARE

1 GELTUNG DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Sämtliche Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern über unsere Leistungen schließen. Frühere Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Geschäftsbedingungen Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn von uns auf ein Schreiben Bezug genommen wird, das AGBs Dritter enthält oder auf solche verweist, so liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Angebote und Leistungen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie von Primecare ausdrücklich in schriftlicher Form bestätigt wurden. Mündliche oder in anderer Form getroffene Vereinbarungen ohne schriftliche Bestätigung durch Primecare sind ungültig.

2 BEGRIFFSERKLÄRUNG
»Rund-um-die-Uhr-Betreuung« und »24h Pflege« sind allgemein gebräuchliche Begriffe, die oftmals missverstanden werden. Hiermit möchten wir klarstellen, dass die eingesetzten Betreuungskräfte zeitweise beim Pflegeempfänger wohnen, jedoch nicht 24 Stunden am Tag arbeiten oder ständig rufbereit sein können. Die übliche Arbeitszeit überschreitet die gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag nicht.

3 VERTRAGSGEGENSTAND
Vertragsgegenstand ist die Vermittlung eines Dienstleistungsvertrages mit einem international ansässigen Unternehmen für die Bereitstellung einer Betreuungskraft. Primecare vermittelt keine Verträge, die Pflegeleistungen im medizinischen Sinne [z.B. Krankenpflege] beinhalten. Für medizinische Leistungen, wie etwa die Medikamentenvergabe, Injektionen oder andere medizinische Eingriffe, muss ein qualifizierter Pflegedienst hinzugezogen werden. Diese Leistungen werden nur nach ärztlicher Verordnung oder Rezept erbracht und entsprechend abgerechnet. Die Abrechnung durch den Pflegedienst erfolgt direkt mit der Krankenversicherung und ist für den Vertragspartner kostenlos.

Die Entsendung, die Erbringung der Dienstleistung sowie die Abrechnung der Betreuungskraft erfolgen direkt über das international ansässige Unternehmen. Primecare vermittelt ausschließlich einen Dienstleistungsvertrag mit einem seiner Partnerunternehmen. Die Verträge werden auf unbefristete Zeit abgeschlossen, mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen. Diese Kündigungsfrist ist nicht verhandelbar und gilt auch dann, wenn die Pflegekraft nicht im Einsatz ist. Die Kündigungsfrist wird auch bei Abwesenheit der Pflegekraft weiterhin angewendet, da nach der Kündigung weiterhin Kosten wie die Versicherung des Einsatzortes und der Pflegekraft sowie eventuell noch anfallende Gehaltszahlungen bestehen. Diese fortlaufenden Kosten sind durch die Kündigungsfrist abgedeckt. Zudem können auch andere laufende Ausgaben wie Reisekosten oder Vorlaufkosten für die Pflegekraft anfallen, die bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu tragen sind. Im Falle eines Todes des Pflegeempfängers wird die Kündigungsfrist aus Kulanz auf 7 Tage reduziert, da die oben genannten Versicherungsbeiträge nicht mehr zu begleichen sind. Diese Anpassung geben wir unseren Kunden weiter.

4 SCHRIFTFORM
Änderungen und Ergänzungen der mit Primecare getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Eine schriftliche Vereinbarung kann auch per E-Mail erfolgen, es sei denn, Primecare hat ausdrücklich die Notwendigkeit einer schriftlichen Kommunikation per Post festgelegt.

5 VERMITTLUNGSHONORAR
Das Vermittlungshonorar wird nach Abschluss des Dienstleistungsvertrages in Form einer Jahrespauschale brutto in Rechnung gestellt.

6 KOSTEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Beratungskosten vor Vertragsabschluss sind für angehende Vertragspartner und Interessenten kostenlos. Ein grober Missbrauch der Notfallnummer wird für Vertragspartner und Interessenten kostenpflichtig.

Die Zahlung der Rechnungen sollte durch Überweisung binnen 10 Tagen auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung erfolgen. Sollte die Zahlung innerhalb dieser Frist nicht erfolgen, wird Primecare zunächst eine kostenlose Zahlungserinnerung versenden. Wenn nach der Zahlungserinnerung keine Zahlung erfolgt, wird eine 1. Mahnung versendet. Falls auch nach der Mahnung keine Zahlung erfolgt, wird die offene Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben. Alle dadurch entstehenden Kosten, einschließlich der Inkassogebühren, gehen zu Lasten des Vertragspartners.

7 ANSPRECHPARTNER
Primecare ist alleiniger Ansprechpartner für ausschließlich eine Kontaktperson, die vom Vertragspartner festgelegt wird.

8 KONTAKTZEITEN
Primecare ist von Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail erreichbar.

9 NOTFÄLLE
In absoluten Notfällen können Vertragspartner Primecare auch außerhalb der Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 08331-994930 erreichen. Vertragspartner werden gebeten, die »1« zu wählen, um das Notfalltelefon zu erreichen und eine Sprachnachricht zu hinterlassen. Primecare wird sich umgehend um das Anliegen kümmern und sich mit einer Lösung zurückmelden.

NOTFÄLLE SIND:
a] Der sofortige Ausfall der Pflegekraft aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen. In diesem Fall wird Primecare auch am Wochenende oder an Feiertagen nach einer Ersatzkraft suchen.
b] Eine Reiseverspätung von über 6 Stunden eines Minibusses zum Zielort oder
c] Eine Reiseverspätung eines Reisebusses von Sindbad von über 1,5 Stunden.

Direktanreisen mit dem Minibus sind aufgrund der langen Anreisezeiten von 14-48 Stunden schwer planbar und unterliegen starken Reiseschwankungen wie Stau, Grenzkontrollen oder auch dem Umstand, dass der Minibusfahrer einen Abhol- oder Anreiseort möglicherweise nicht finden kann. Zusätzlich kann es auch vorkommen, dass eine Pflegekraft auf ihre Ablösekraft warten muss. Dies ist notwendig, um eine nahtlose Pflege und das Verhindern einer Pflegelücke sicherzustellen. In diesem Fall kann es zu Verzögerungen im gesamten Reiseablauf kommen, da der gesamte Transport, einschließlich des Busses, auf die Ablösekraft abgestimmt werden muss.

KEINE NOTFÄLLE SIND:
a] Vorübergehende Krankheit der Pflegekraft, wenn diese ihre Arbeit am nächsten Tag fortsetzen kann.
b] Verdacht auf Alkohol- oder Medikamentenmissbrauch oder ein tatsächlicher Missbrauch. In einem solchen Fall wird empfohlen, dass der Hausbewohner die Polizei oder den Rettungsdienst verständigt.
c] Verdacht auf Diebstahl, der ebenfalls kein Notfall ist. In diesem Fall wird empfohlen, dass der Hausbewohner die Polizei informiert.

10 EINSATZTERMINE
Die im Vertrag angegebenen Einsatztermine sind verbindlich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Primecare unverzüglich zu informieren, wenn Umstände eintreten, die die Einhaltung des vereinbarten Einsatztermins verhindern. Auch Primecare hat den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen, wenn es Änderungen der Einsatztermine oder des Pflegeplans gibt.

11 PREISE
Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, gelten die in sämtlichen Medien wie Infomappen, Fragebögen und Angeboten genannten Preise. Eine eigenmächtige Kürzung der Preise ist nicht zulässig. Die Preise können in Abhängigkeit von sozialen und ökonomischen Faktoren variieren. Der Preis im Dienstleistungsvertrag bezieht sich auf die ursprünglich angebotene Pflegekraft. Ein Wechsel der Pflegekraft wird separat angeboten und kann je nach gewünschter Sprachqualität der Pflegekraft zu einer Preisänderung führen. Der Preis richtet sich immer nach dem schriftlichen Angebot und der Zustimmung des Auftraggebers.

12 VERMITTLUNGSPAUSCHALE
Die vereinbarte Vermittlung des Dienstleistungsvertrages wird brutto [inklusive MwSt.] berechnet. Diese Pauschale ist bei einer Vertragsverlängerung über 12 Monate hinaus jährlich im Voraus fällig und wird bei einer vorzeitigen Kündigung aufgrund des hohen Arbeitsaufwands zu Beginn der Dienstleistung nicht reduziert.

13 ZUSATZLEISTUNGEN
Anfragen nach der Vertragsunterzeichnung, wie etwa aufwändige Übersetzungen, Fragen zum Pflegealltag, Missbrauch der Notfallnummer oder haltlose Mängelanzeigen, werden auf Stundenbasis zusätzlich in Rechnung gestellt.

14 STUNDENSATZ
Der Stundensatz für Zusatzleistungen beträgt 180 EUR netto und wird viertelstündlich in Rechnung gestellt. Anfragen außerhalb der Geschäftszeiten und Missbrauch der Notfallnummer werden mit einem Zuschlag von 100% berechnet.

15 VERTRAULICHKEIT

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Adressen, die er von Primecare zur Kontaktaufnahme erhalten hat, ab dem Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen, während der Vertragsdauer sowie für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Vertragsbeendigung nicht weiterzugeben oder in der Folge für eigene Zwecke zu verwenden.

16 SCHADENSERSATZ BEI ABWERBUNG
Kommt es infolge unbefugter Weitergabe der Angebote zu einem Arbeitsvertrag oder einer anderweitigen Beschäftigungsvereinbarung mit der vermittelten Pflegekraft, ist der Auftraggeber bereits vor Unterzeichnung des konkreten Vermittlungsvertrages zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Das Abwerben, die Selbst- oder Fremdbeschäftigung einer durch Primecare vorgestellten Betreuungskraft wird von Primecare als Verstoß gewertet und zieht einen Schadensersatzanspruch nach sich. Dieser Schadensersatz wird pauschal mit 6.000 EUR netto geltend gemacht. Dabei haben die Parteien das Recht, die Schadenshöhe entsprechend anzupassen.

Der Schadensersatz setzt sich zusammen aus:

a] Marketing- und Recruitingkosten: Dies umfasst alle Kosten, die Primecare für das Marketing, die Rekrutierung, das Matching und die Vermittlung der Betreuungskraft aufgewendet hat.

b] Organisation und Verwaltungskosten: Die Aufwände für die Koordination der Einsätze, Reiseplanung und alle damit verbundenen organisatorischen Tätigkeiten.

c] Entfallene Organisationsprovisionen: Die Provisionen, die Primecare in den nächsten zwei Jahren aufgrund der Vereinbarung und des nicht zustande gekommenen Vertrags mit der Pflegekraft erhalten hätte.

d] Durchschnittlicher Einsatzzeitraum: Der durchschnittliche Einsatz einer Betreuungskraft beträgt in der Regel 8 Jahre. Der Schadensersatz berücksichtigt daher den entgangenen Gewinn und die entfallene Organisationsprovision für den voraussichtlichen Einsatzzeitraum.

e] Integration in das KI-Verwaltungssystem: Primecare hat auch erheblichen Aufwand in die Integration der Pflegekraft in unser KI-gestütztes Verwaltungssystem investiert, das den gesamten Betreuungsprozess optimiert und sicherstellt. Diese Arbeit umfasst die Schulung, Dateneingabe und Personalisierung der Pflegekraft im System, was zusätzlichen Aufwand und Kosten verursacht, der ebenfalls abgedeckt wird.

17 HAFTUNG
Der Dienstleistungsvertrag mit dem international ansässigen Unternehmen ist im Falle eines Abschlusses ein eigenständiger Vertrag. Aufgrund dessen ist Primecare nicht für die direkte Leistungserbringung der Betreuungskraft haftbar, insbesondere für Schäden, die durch die Pflegekraft während der Vertragsausübung entstehen, wie etwa Fehler in der Betreuung oder Verzögerungen bei der Pflegeleistung. Die Haftung für solche Schäden wird ausschließlich durch den separaten Dienstleistungsvertrag mit dem international ansässigen Unternehmen geregelt.

Primecare übernimmt keinerlei Haftung für zeitliche Verzögerungen, Ausfallzahlungen oder sonstige Schäden, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung der Pflegekraft entstehen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung von Primecare.

Haftungsausschluss bei Pflegelücken: Der internationale Dienstleister als auch Primecare haften nicht für Pflegelücken, die durch unvorhersehbare Umstände oder verzögerte Anreisen entstehen, wie zum Beispiel durch Reisen, die unter schwierigen Bedingungen durchgeführt werden, oder durch unvorhersehbare Änderungen im Reiseablauf [z.B. Stau, Grenzkontrollen, Probleme bei der Abholung durch den Minibusfahrer oder das Nichterreichen des Anreiseorts, Krankheit der Pflegekraft]. Bei Pflegelücken, die durch verspätete Ankünfte, unvorhergesehene Reiseprobleme oder durch die Notwendigkeit, auf die Ablösekraft zu warten, entstehen, übernimmt Primecare keine Haftung. Diese Situationen liegen außerhalb unserer Kontrolle.

Haftungsausschluss bei weiteren Umständen: Primecare kann aus rechtlichen Gründen keine Haftung für den häuslichen Bereich oder für Ereignisse übernehmen, die außerhalb des Tätigkeitsbereichs der Pflegekraft liegen, die nicht direkt mit der Betreuung in Verbindung stehen. In solchen Fällen wird dem Vertragspartner geraten, selbstständig die entsprechenden Behörden zu informieren, wie beispielsweise den Rettungsdienst oder die Polizei.

Für alle Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Pflegekraft und deren Tätigkeit vor Ort gelten ausschließlich die Bestimmungen des separaten Dienstleistungsvertrages, der mit dem international ansässigen Unternehmen abgeschlossen wird. Primecare bleibt von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

18 VERTRAGSLAUFZEIT & KÜNDIGUNG
Der Vertrag hat eine unbestimmte Laufzeit und wird automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängert, sofern er nicht von einer der beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen vor Ablauf des jeweiligen Jahres gekündigt wird. Eine Kündigung muss schriftlich per E-Mail oder Post an Primecare erfolgen.

Die 14-tägige Kündigungsfrist ist verbindlich und gilt auch, wenn die Pflegekraft nicht im Einsatz ist. Diese Frist dient der Abdeckung der laufenden Kosten, wie etwa der Versicherung des Einsatzortes und der Pflegekraft sowie der Verwaltungskosten, die bis zum Ende der Kündigungsfrist anfallen.

Im Falle des Todes des Pflegeempfängers wird die Kündigungsfrist aus Kulanz auf 7 Tage reduziert, da nach diesem Zeitpunkt keine weiteren Kosten für die Versicherung zu tragen sind. Diese Reduzierung der Kündigungsfrist wird unseren Kunden aus Kulanz weitergegeben.

19 WIDERRUF & STORNIERUNG
Sollte der Vermittlungsvertrag ausschließlich fernmündlich [telefonisch] abgeschlossen werden, hat der Vertragspartner das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen, und der Vertragspartner ist verpflichtet, die Kosten zu tragen, die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs angefallen sind. Diese beinhalten insbesondere die Kosten für bereits erbrachte Leistungen, wie etwa Reise- und Verwaltungskosten, Pflegelöhne, sowie den tatsächlich entstandenen Aufwand, der im Zusammenhang mit der bereits eingeleiteten Vermittlung oder der vorbereitenden Tätigkeit steht.

Sofern der Vertragspartner ausdrücklich verlangt hat, dass die Vermittlung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, ist der Vertragspartner verpflichtet, Primecare den tatsächlich angefallenen Zeitaufwand und die entstandenen Kosten vollständig zu erstatten. Ein ausdrückliches Verlangen liegt vor, wenn der Leistungsbeginn innerhalb des Zeitraums des Vertragsabschlusses und der Widerrufsfrist liegt und durch die Vertragsunterschrift durch den Vertragspartner bestätigt wird.

Falls der Vertragspartner die Dienstleistung nach Vertragsabschluss absagt, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

a] Stornierung bis 14 Tage vor Beginn der Dienstleistung: Eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25% des monatlichen Dienstleistungsbetrages wird fällig.

b] Stornierung weniger als 14 Tage vor Beginn der Dienstleistung: Eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des monatlichen Dienstleistungsbetrages wird fällig,

c] Stornierung nach Beginn der Dienstleistung: Bei einer vorzeitigen Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses nach Beginn der Dienstleistung wird eine Stornogebühr in Höhe von 100% des vertraglich vereinbarten Betrags erhoben.

Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses, und der Vertragspartner kann das Widerrufsrecht ausüben, indem er eine eindeutige Erklärung per E-Mail oder Post an Primecare sendet.

20 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
a] Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus den Vermittlungsvertrag ist der Sitz von Primecare. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vermittungsvertrag, einschließlich solcher über die Wirksamkeit dieses Vermittlungsvertrages, ist der Sitz von Primecare, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle anderen Vertragspartner gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

b] Gültigkeit der Bestimmungen: Sollte eine Bestimmung der Verträge [Vermittlungs- und Dienstleistungsvertrag] ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall eine gültige Bestimmung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

c] Änderungen und Ergänzungen: Änderungen und Ergänzungen der Verträge, einschließlich dieser Klausel, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Eine mündliche Vereinbarung oder eine Änderung per E-Mail ist nur dann wirksam, wenn Primecare ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

d] Nebenabreden: Nebenabreden, die die Verträge betreffen, bestehen nicht. Alle Änderungen der Verträge müssen schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

e] Vertragskopien: Der Vertragspartner bestätigt, eine Kopie der Verträge erhalten zu haben und mit den vertraglichen Bedingungen einverstanden zu sein. Der Vertragspartner hat eine von beiden Parteien unterzeichnete Ausfertigung der Verträge erhalten, und diese gelten als bindend.

f] Anwendbares Recht Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts [CISG]. Der Vertrag unterliegt somit den Bestimmungen des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB] sowie anderen relevanten deutschen Gesetzen.

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