AGB
PRIMECARE
Sämtliche Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern über unsere Leistungen schließen. Frühere Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Geschäftsbedingungen Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn von uns auf ein Schreiben Bezug genommen wird, das AGBs Dritter enthält oder auf solche verweist, so liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Angebote und Leistungen.
Rund-um-die-Uhr-Betreuung und 24h Pflege sind gängige Begriffe im Alltagsgebrauch die oftmals fehlinterpretiert werden. Wir möchten aufklären, dass die eingesetzten Kräfte zwar 24 Stunden anwesend, jedoch nicht 24 Stunden arbeiten oder rufbereit im Einsatz sein können. Die übliche Tätigkeitszeit überschreitet die allgemeine 8 Stunden-Regelung nicht.
Vertragsgegenstand ist die Vermittlung eines Dienstleistungsvertrages eines im Ausland ansässigen Unternehmens zum Einsatz einer Betreuungskraft bei einem Betreuungsempfänger. Primecare vermittelt keine Verträge, die Pflegedienstleistungen im Sinne einer medizinischen Versorgung zum Gegenstand haben. Die Entsendung, Leistungserbringung, sowie Abrechnung erfolgt direkt über das im Ausland ansässige Unternehmen. Primecare vermittelt einen Dienstleistungsvertrag mit einem seiner Partner in Osteuropa. Die Verträge werden auf ein Jahr geschlossen, mit der Möglichkeit diese mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. Die 14tägige Frist ist nicht verhandelbar und ist auch dann vom Auftraggeber zu tragen wenn die Pflegekraft nicht in Einsatz ist. Der Vertrag verlängert sich ohne Kündigungswunsch automatisch. Im Sterbefall wird die Frist kulanzhalber auf 7 Tage reduziert.
Sämtliche Änderungen der mit Primecare getroffenen Vereinbarungen sind nur in Schriftform verbindlich. Die Schriftform per E-Mail hat Gültigkeit, sofern Primecare die Notwendigkeit der Schriftform per Post gesondert kommuniziert.
Das Vermittlungshonorar wird nach Abschluss des Dienstleistungsvertrages in Form einer Jahrespauschale bruttoin Rechnung gestellt.
Allgemeine Beratungen vor Vertragsabschluss sind für angehende Vertragspartner und Interessenten kostenfrei. Der grobe Missbrauch der frei zu haltenden Notfallnummer ist für Vertragspartner und Interessenten kostenpflichtig.
Primecare ist alleiniger Ansprechpartner für ausschließlich eine Kontaktperson die vom Vertragspartner festzulegen ist.
Primecare ist von Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
In absoluten Notfällen, können Vertragspartner Primecare unter der allgemein gültigen Telefonnummer 08331-994930 auch nach den Geschäftszeiten anrufen. Hier werden Vertragspartner aufgefordert die 1 zu wählen, um auf das Notfalltelefon zu gelangen, damit dieser eine Sprachnachricht hinterlassen kann. Primecare kümmert sich sofort um das Anliegen und meldet sich beim Vertragspartner mit einer Lösung.
a) Der sofortige Ausfall der Pflegekraft aus krankheits- oder sonstigen Gründen. Hier wird Primecare auch am Wochenende bereits nach einer Ersatzkraft suchen.
b) Eine Reiseverspätung von über 6 Stunden eines Minibusses ins eigene Zuhause oder
c) Eine Reiseverspätung vom Reisebus Sindbad von über 1,5 Stunden. Direktanreisen mit dem Minibus sind aufgrund der langen Anreisezeit von 6-48 Stunden schwer planbar und unterliegen starken Reiseschwankungen wie Stau, Grenzkontrollen etc.
a) Vorrübergehende Krankheit mit der Möglichkeit die Beschäftigung am Folgetag weiterzuführen.
b) Verdacht des Alkohol- oder Medikamentenmissbrauchs oder ein vorliegender Missbrauch ist kein Notfall. Bei einem möglichen Verdacht oder dem vorliegenden Missbrauch, wird von Primecare empfohlen, dass der Hausbewohner – als einzig Berechtigter – den Rettungsdienst unter 112 verständigt, damit der Pflegekraft sofort geholfen wird. Primecare kann/darf aus juristisch Gründen keinen Fremdeinfluss im häuslichen Einflussbereich ausüben. Auf Wunsch des Kunden hin wird in diesem Fall zu Geschäftszeiten sofort kostenlos eine Ersatzkraft gesucht und entsandt.
c) Verdacht des Diebstahls ist kein Notfall. Bei einem möglichen Verdacht wird empfohlen, dass der Hausbewohner – als einzig Berechtigter – die Polizei unter 110 verständigt, um das Gepäck der Pflegekraft in Augenschein nehmen zu können. Primecare kann/darf aus juristisch Gründen keinen Fremdeinfluss im häuslichen Bereich ausüben.
Die im Vertrag angegebenen Einsatztermine sind bindend. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Primecare unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass der vereinbarte Einsatztermin nicht eingehalten werden kann. Auch Primecare hat den Kunden unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn es eine Einsatztermin- oder Pflegeplanänderung gibt.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt wurde, gelten die genannten und kommunizierten Preise in allen Medien wie z.B. Infomappe, Fragebogen und den Angeboten. Eine eigenmächtige Kürzung ist nicht möglich. Die genannten Preise können nach sozialökonomischen Aspekten variieren. Sie erhalten nach Zusendung des ausgefüllten Fragebogens ein Personalprofil inkl. Angebot in Schriftform. Der Preis im Dienstleistungsvertrag bezieht sich auf die zuerst offerierte Pflegekraft. Die Wechselkraft wird separat in Schriftform angeboten, da diese in der Sprache auf entsprechenden Wunsch hin preislich nach oben oder unten variieren kann. Hierzu bedarf es keiner Vertragsanpassung. Der Preis richtet sich stets nach dem schriftlichen Angebot mit schriftlicher Zustimmung.
Bitte beachten Sie beim Fragebogen die korrekte Angabe über die Anzahl der Pflegeempfänger, Anzahl der Mitbewohner, Wunsch des Führerscheins, erschwerte Bedingungen wie nächtliche Einsätze, fortgeschrittene Demenz, vollständiger Transfer zum Rollstuhl oder erschwerte Wohnbedingungen. Diese Positionen sind mit mehr Aufwand verbunden und daher aufpreispflichtig. Preisübersicht siehe Infomappe, welche wir Ihnen gerne per Post und/oder E-Mail zukommen lassen. Sollte sich der Aufwand im Laufe der Vertragszeit ändern, bitten wir Sie uns hierüber zu informieren und den Fragebogen anzupassen. Dies ist wichtig, um im Wechsel eine Pflegekraft zu finden die den neuen Anforderungen entsprechen kann und um dem Mindestlohn Rechnung tragen zu können. Bei weniger Aufwand im Laufe der Vertragslaufzeit wird der Preis entsprechen nach unten angepasst.
Die vereinbarte Vermittlung eines Dienstleistungsvertrages mit einem im Ausland ansässigen Dienstleister versteht sich brutto, inklusive MwSt. Die Pauschale ist bei Vertragsweiterführung über 12 Monate hinaus jährlich erneut im Voraus fällig und ist bei einer vorzeitigen Kündigung, aufgrund des hohen Arbeitsvolumens vor Beginn der Dienstleistung, nicht reduzierbar.
Arbeitsaufwändige Fragen nach der Vertragsunterzeichnung wie Übersetzungen, Fragen zum Pflegealltag die dem Kunden selbst zur Regelung obliegen, Missbrauch der Notfallnummer und Sprachprüfungen, Preisminderungen sowie haltlose Mängelanzeigen werden auf Stundenbasis zusätzlich in Rechnung gestellt.
Der Stundensatz für Zusatzleistungen liegt bei 180 EUR netto und wird viertelstündlich in Rechnung gestellt. Anfragen außerhalb der Geschäftszeiten mit Missbrauch der Notfallnummer werden mit 100% Zuschlag berechnet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Adressen, die er von der Primecare zur Kontaktaufnahme erhalten hat, nicht weiterzugeben und oder in der Folge für weitere eigene Zwecke zu verwenden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe der Angebote ein Arbeitsvertrag mit dem offerierten Pflegepersonal oder Schwarzarbeit zustande, so ist der Auftraggeber bereits vor Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages zu Schadenersatz verpflichtet. Bei derartigem Abwerben, Selbst- oder Fremdbeschäftigung einer vorgestellten Betreuungskraft wird von Primecare ein zzgl. Schadensersatz in Höhe von 6.000 EUR netto erhoben. Auch ein sogenannter Gastaufenthalt ist ebenfalls nicht gestattet. Die Betreuungskraft ist verpflichtet nach erfolgtem Arbeitseinsatz abzureisen und darf auch nicht als sogenannter Gast weiter oder wieder vor Ort sein. Dies bestätigt der Kunde mit Akzeptanz der schriftlich übermittelten Abreisedaten. Dieser Verstöß wird binnen der ersten 2 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geahndet. Der Ausgangspunkt des pauschalen Schadensersatzes ist a) die Entschädigung des angefallenen Marketing-, Recruiting- Matching- und Vermittlungaufwandes und b) die entfallene Organisationsprovision von 2 Einsatzjahren. Wobei der durchschnittliche Einsatz einer Pflegekraft sogar bei 8 Jahren liegt. Überdies sind die Jahresprovisionen der Einsatzjahre wie bei einer ordentlichen Vertragsvermittlung an Primecare zu entrichten. Der Schadensersatz wird nach erfolgtem Nachweis, dass die Betreuungskraft weiterhin oder wieder am Einsatzort ist pro Betreuungskraft in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Der Schadensersatz des Arbeitgebers der abgeworbenen Betreuungskraft stellt seinen Schaden nach DLV-Dienstleistungsvertrag §7 Punkt 1 bis 4 »Wettbewerbsverbot« zusätzlich und separiert vom Schaden an Primecare in Rechnung.
Der Dienstleistungsvertrag der im Ausland ansässigen Firma ist im Falle eines Abschlusses ein komplett eigenständiger Vertrag. Aufgrund dessen ist die gesamte Haftung der Vermittlung, insbesondere verursachte Schäden der Betreuungs- oder Pflegekraft während der Vertragsausübung, zeitliche Verzögerungen oder Ausfallzahlungen durch die im Ausland ansässige Firma seitens Primecare ausgeschlossen. Die Haftung hierzu erfolgt ausschließlich per gesondert vereinbartem Dienstleistungsvertrag mit der im Ausland ansässigen Firma. Eine Haftung aufgrund zeitlicher Zusagen der Vermittlung ist lediglich im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Nichterfüllung durch Primecare gegeben.
Der Vertrag hat eine unbestimmte Laufzeit und endet mit Beendigung des Betreuungsvertrages, ohne dass es einer Kündigung bedürfte. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rahmenbedingungen der Dienstleistungsfreiheit einzuhalten und versichert die Angaben des PrimecareFragebogens, zur Ermittlung des Betreuungsrahmens, wahrheitsgemäß auszufüllen. Unwahrheitsgemäße Angaben im Primecare Fragebogen können ggf. zur Kündigung mit Übernahme der Reisekosten, Preis- oder Arbeitsanpassung führen.
Sollte der Vermittlungsvertrag fernmündlich abgeschlossen werden, so hat der Auftraggeber das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung den Vertrag per E-Mail oder Post zu widerrufen. Sofern der Auftraggeber ausdrücklich verlangt hat, dass die Vermittlung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Vermittler den tatsächlichen Zeitaufwand und entstandende Kosten gänzlich zu erstatten. Ein ausdrückliches Verlangen liegt vor, wenn der Leistungsbeginn innerhalb des Datums des Vertragsabschlusses und der Widerrufsfrist liegt und durch die Vertragsunterschrift durch den Auftraggeber bestätigt wird. Der Widerruf ist zu richten an:
Primecare 24h Pflege
Nicole Stehr
Donaustraße 38
87700 Memmingen
Deutschland
Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben oder zu erstatten. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen nicht zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Widerruf bei vorzeitigem Einsatzwunsch: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung.
Erfüllungsort ist der Sitz des Vermittlers. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein sollten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen sind durch Ersatzbestimmungen, die dem ursprünglichen Zweck entsprechen, zu ersetzen. Bei schriftlichen Verträgen gelten die Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrages. Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.